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Aus der Urteilsübersicht:

Falsche Arbeitszeitangabe führt nicht zur Kündigung

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt rechtfertigt die falsche Angabe von Arbeitszeiten keine fristlose Kündigung. Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit reichten hierfür nicht aus. Vielmehr müsse der Arbeitgeber eindeutig nachweisen, dass eine Betrugsabsicht vorliegt.

6 Sa 1191/05



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