Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Internet-Foren-Betreiber für publizierte Meinungen Dritter verklagbar

In einer Grundsatzentscheidung stellten die Richter des Bundesgerichtshofs in dritter Instanz fest, dass der Betreiber eines Internet-Forums für beleidigende Beiträge Dritter mitverantwortlich ist. Eine Klage auf Unterlassung ist gerechtfertigt, sobald der Betreiber die Äußerungen kennt. Der durch den Beitrag beleidigten Person ist jedoch nicht zuzumuten, dass sie sich direkt an den Verfasser des betreffenden Beitrags wendet.

In einem Internetforum, welches sich mit dem Thema Kinderpornographie auseinandersetzte, äußerte sich ein Forumsmitglied beleidigend gegenüber einem Verein gegen Kinderpornographie. Der Vorstand und Mitbegründer dieses Vereins verklagte daraufhin den Betreiber des Forums auf Unterlassung. Dieser stellte im Forum jedoch nur klar, dass er sich vom betreffenden Beitrag distanziere und sah sich ansonsten für den Beitrag nicht verantwortlich.

Die Richter betonten, dass sich der Forumsbetreiber nicht darauf berufen kann, dass der Beitrag in einem Meinungsforum erschien und er lediglich die technischen Voraussetzungen schaffe. Vielmehr ist er für die publizierten Beiträge mitverantwortlich und kann zur Entfernung der Beiträge verurteilt werden.

Der Fall wurde weiterhin an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Dort soll der Inhalt eines der ehrverletzenden Beiträge geprüft und abschließend über die Unterlassungsklage des Vereinvorstands entschieden werden.

VI ZR 101/06



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