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Aus der Urteilsübersicht:

Kein Mobbing: Unhöfliche Art des Chefs

Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt stellt ein unhöflicher oder grober Umgang des Vorgesetzten gegenüber Untergebenen kein Mobbing dar. Dies gilt auch, wenn der Untergebene in der Folge erkrankt und kündigt. Ein Anspruch auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld besteht erst, wenn der Nachweis gegeben ist, dass der Vorgesetzte seine Fürsorgepflicht verletzt hat.

7 Ca 5101/06



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