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Aus der Urteilsübersicht:

Publikation von öffentlichen privaten Fotos (Paparazzi)

Im vorliegenden Fall hatte Prinzessin Caroline von Hannover vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Veröffentlichung von Fotos geklagt und gewonnen. Dem Gerichtshof für Menschenrechte nach garantiere die deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung kein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Information und Pressefreiheit und der Persönlichkeitsrechte. So habe das allgemeine Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit auch bei Personen der Zeitgeschichte hinter dem Schutz der Privatsphäre zurückzutreten. Die Öffentlichkeit könne insbesondere kein Interesse geltend machen, über den Aufenthaltsort oder das Verhalten im Alltagsleben von Personen der Zeitgeschichte informiert zu werden. Damit hob es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 auf, wonach absolute Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Fotos, die sie in der Öffentlichkeit zeigten, ausnahmslos hinnehmen müssten. Die Verfassungsrichter hatten dies mit dem legitimen Interesse der Bürger am in der Öffentlichkeit, praktizierten Verhalten von Prominenten begründet. Gegenstand der Urteile waren in den Medien veröffentlichte Fotos, die die Prominente „privat“ im öffentlich zugänglichen Raum zeigte.

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