Aus der Urteilsübersicht:
Privater Zoff ist kein Mobbing
"Mobbing" setzt ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren" einer Person oder einer Personengruppe voraus, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das sei nicht der Fall, wenn es zu privaten Streitigkeiten zwischen einer Angestellten und ihrer Vorgesetzten kommt.
Im vorliegenden Fall konnte die Klägerin nur ein einmaliges Lästern der Beklagten gegenüber einer dritten Kollegin darlegen. Die Richter werteten dies, aufgrund des Fehlens an Systematik, als kurzfristige Konfliktsituation. Zwar bestehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn das Persönlichkeitsrecht gravierend verletzt werde, doch könnten zwischenmenschliche Auseinandersetzungen nicht ohne weiteres haftungsrechtlich dem Arbeitgeber zugerechnet werden. Damit wies das Gericht die Schmerzensgeldklage ab.
9 Sa 597/04
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