Aus der Urteilsübersicht:
Ein unfairer Führungsstil rechtfertigt eine Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Frankfurt wies die Kündigungsschutzklage einer Kindertagesstättenleiterin zurück, die fristlos und außerordentlich gekündigt worden war. In der Kindertagesstätte war es zwischen der Leiterin und den ihr unterstellten acht Erzieherinnen sowie den Eltern der betreuten Kinder zu Spannungen gekommen. Die Leiterin schikanierte und schrie ihre Mitarbeiterinnen an und unterband außerdem den Kontakt zu den Eltern der zu betreuenden Kinder. Nach einer Personalbesprechung erlitt eine Erzieherin einen Nervenzusammenbruch und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Sieben der acht Erzieherinnen kündigten daraufhin mit Verweis auf das Verhalten ihrer Vorgesetzten.
Dem Gericht nach rechtfertige ein mangelhafter Führungsstil eine Kündigung. Eine vorherige Abmahnung war in diesem Falle nicht notwendig, da nicht erkennbar war, dass die Leiterin „in der Lage und willens gewesen wäre, ihr Verhalten zu ändern“. Aufgrund der langen Betriebzugehörigkeit von über zehn Jahren, sprach ihr das Gericht jedoch eine „soziale Auslauffrist“ des Arbeitsverhältnisses mit Lohnnachzahlung zu.
1 Sa 19/04
|