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Aus der Urteilsübersicht:

Das Versenden anonymer Briefe rechtfertigt eine fristlose Kündigung

Ein Arbeitnehmer eines Metallbau-Unternehmens klagte gegen einen Aufhebungsvertrag. Als Klagegrund gab er an, dass er unter Androhung einer fristlosen Kündigung zur Unterzeichnung gezwungen worden war. Diese Klage wies das Landesarbeitgericht Frankfurt zurück, da sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, dass der Arbeitnehmer zuvor im Unternehmen beleidigende anonyme Briefe versendet hatte. Nach Meinung des Gerichts rechtfertigt ein solches Verhalten eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Somit war die Drohung mit einer fristlosen Kündigung gerechtfertigt gewesen, um den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu bringen.

11 Sa 1811/02



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