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Aus der Urteilsübersicht:

Schmähkritik gegenüber Vorgesetzten hat Abmahnung zur Konsequenz

Ein Mitarbeiter, der aufgrund einer zu spät weitergeleiteten Unterlage vom Arbeitgeber mit einer Aktennotiz konfrontiert wurde, warf diesem die Anwendung von „Stasi-Methoden“ vor. Eine Schmähkritik, die eine Abmahnung zur Konsequenz hatte. Das Arbeitsgericht Frankfurt bestätigte die Abmahnung durch den Arbeitgeber. So sei die Äußerung des Mitarbeiters eine „sachlich nicht gerechtfertigte, unangemessene Kritik am Vorgesetzten“ gewesen. Diese müsse, auch wenn der Mitarbeiter aufgeregt gewesen sei und seinen Arbeitgeber nur im kleinen Kreise kritisiert habe, arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3 Sa 1072/04



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