Aus der Urteilsübersicht:
Darf ein Arbeitnehmer mit Krankschreibung drohen?
Dem Urteil liegt folgender Leitsatz zugrunde:
Ein Arbeitnehmer eines Krankenhauses, der an schmerzhaften Gelenkbeschwerden litt, erhielt während der Arbeitszeit regelmäßig Massagen im Krankenhaus. Aufgrund personaler Schwierigkeiten wurde er gebeten, diese auf einen Zeitpunkt in seiner Freizeit zu verlegen. Damit war der Arbeitnehmer jedoch nicht einverstanden und drohte sich gegebenenfalls krankschreiben zu lassen. Die darauf folgende Abmahnung des Arbeitgebers ist gerechtfertigt, da das Verhalten des Arbeitnehmers eine Nötigung darstelle, die ein Arbeitgeber nicht akzeptieren muss. Unter bestimmten Umständen ist sogar eine Kündigung gerechtfertigt.
Auch wenn ein Arbeitnehmer gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, darf er diese nicht als Druckmittel einsetzen, um seine Wünsche oder Vorstellungen durchzusetzen, stellte das Arbeitgericht Frankfurt am Main am 07.02.2002 fest.
7 Ca 533/01
|