Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Detektivkosten zahlt untreuer Mitarbeiter

Ein Unternehmen hat das Recht, bei Verdacht auf Untreue durch den Mitarbeiter einen Privatdetektiv einzusetzen. Wird der Untreueverdacht bestätigt, darf das Unternehmen die Kosten dem betroffenen Mitarbeiter anlasten. Je nach Schwere der Untreue ist sogar eine Kündigung gerechtfertigt. Zu einer Kündigung kam es im vorliegenden Fall, da ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg während der Arbeitszeit Bankgeschäfte erledigte und nebenberuflich Zigarettenautomaten auffüllte. Die Kündigung wurde durch das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt.

6 (3) Sa 194/03



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