Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Bei Betrug müssen Kosten getragen werden

Im vorliegenden Fall war ein Beamter, der als Kurierfahrer für das Finanzamt tätig ist, durch einen Detektiven überführt worden, während der Botenfahrten innerhalb einer Woche vier private Fahrten eingelegt zu haben. Daraufhin wurde als Disziplinarstrafe sein Gehalt für 3 Jahre um 10 % gekürzt und die Detektivkosten ihm in Rechnung gestellt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz bestätigte diese Vorgehensweise.

2 A 11942/03



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