Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Meinungsfreiheit gilt auch in Betrieben

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts können Mitarbeiter, die sich kritisch gegenüber ihrem Unternehmen äußern, nicht ohne weiteres verhaltensbedingt gekündigt werden. Dies würde ansonsten dem Recht auf Meinungsfreiheit widersprechen. Im vorliegenden Fall war in einem Unternehmen der hohe Krankenstand türkischer Mitarbeiter in der Betriebszeitung diskutiert und der "Landeskultur" angerechnet worden. Dies kritisierte ein gewerkschaftlicher Vertrauensmann in einem gewerkschaftsinternen Schreiben und bezeichnete die Urheber der Diskussion als "braunen Mob". Als dieses Schreiben, ohne sein Zutun, im Unternehmen veröffentlicht wurde, wurde ihm gekündigt.

2 AZR 63/03



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