KommentareRisiken und Folgen juristischer Rechtsstreitigkeiten im Fall von Mobbing Am Beispiel eines aktuellen Rechtsstreits sollen im Folgenden mögliche Schwierigkeiten juristischer Auseinandersetzungen aufgezeigt werden, die sich im Kontext mit einer Klage gegen Schikanen und Ausgrenzungen ergeben (können). Ende 2005 verklagen vier Croupiers ihren Arbeitgeber, die Spielbank Wiesbaden, auf Schadensersatzleistung und Schmerzensgeld. Die Höhe der geforderten Entschädigungssummen reichen von 68.000 € bis 250.000 €. Gegenstand der Klage sind Schikane- und Ausgrenzungsvor-würfe. Nach Darstellung des Klägeranwalts trifft auf alle seine Mandanten eine psychosomatische Beeinträchtigung aufgrund eines „nachhaltig gestörten Betriebsklimas“ zu, wegen welches sie langfristig krank geschrieben sind. Seine Mandanten leiden noch heute unter Panikattacken und Albträumen und benötigen teilweise noch psychotherapeutische Unterstützung. Das Arbeitsgericht Wiesbaden wies nach einem Verhandlungszeitraum von acht Monaten die Klagen als unzulässig zurück. Das Vergleichsangebot des Richters akzeptierte nur ein Kläger. Dieser einigte sich mit der Beklagten auf einen Vergleichsvorschlag. Die Einigung sieht eine rückwirkende, einvernehmlich krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor. Als Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes werden statt der geforderten 68.000 € nur 29.700 € gezahlt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kläger, über Inhalt der Schriftsätze des Verfahrens und den darin beschriebenen Vorwürfen gegenüber der Beklagten Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien verpflichten sich weiterhin gegenseitig, alles zu vermeiden, was der jeweils anderen Partei schaden bzw. ihren Ruf schädigen könnte. Der Gegenanwalt macht indessen die Verjährung möglicher Ansprüche geltend und weist weiterhin darauf hin, dass die erhobenen Vorwürfe nicht so hinreichend konkret seien, dass man sie nachvoll-ziehen könne. Die Beklagte sei deshalb bereit, wenn nötig, Punkt für Punkt vor Gericht zu widerlegen. Jolanda Humml-Butera
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